THURNHERR, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 10. Aufl., Zürich 2020, N 320 ff.). 5.3 Besonders hervorzuheben ist im vorliegenden Fall das öffentliche Interesse an der Gewährleistung des Gewässerschutzes. Wie die Abteilung für Landschaft und Gewässer BVU differenziert ausführt, beeinträchtigt der Lagerplatz zwar weder den Transport von Wasser und Geschiebe noch die Erneuerung des Grundwassers, sehr wohl aber die strukturreiche und ungestörte Entwicklung von erdgebundenen Lebensräumen sowie die Entwicklung von standorttypischen Lebensgemeinschaften. Uferbereiche sind sodann als wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Vernetzungskorridor besonders schutzwürdig (Art.