Die Kosten für die Beseitigung und die Errichtung eines adäquaten Ersatzes würden rund Fr. 60'000.– bis Fr. 70'000.– betragen, was für die Beschwerdeführerin als Kleinunternehmung einen immensen Betrag darstelle. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Lagerplatz seit Jahrzehnten unangefochten bestehe, ohne irgendwelche Probleme bezüglich Umwelt und Gewässer verursacht zu haben. 5.2