Damit der Lagerplatz dennoch von der Besitzstandsgarantie profitieren könnte, müsste er im Jahr 1978 in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht entstanden sein. Der Lagerplatz wurde erst im Jahr 1978 und damit nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (Gewässerschutzgesetz) vom 6. Oktober 1971 (fortan: aGSchG) errichtet. Gemäss Art. 20 aGSchG und Art.