Das von der Beschwerdeführerin ins Recht gelegte Luftbild zeigt vielmehr, dass an der heutigen Stelle des Lagerplatzes im Jahr 1944 kein Lagerumschlagplatz betrieben wurde. Auf den von der Abteilung für Baubewilligungen BVU mit der Beschwerdeantwort eingereichten Luftbildern aus den Jahren 1930 und 1976 ist am heutigen Standort ebenfalls kein Lagerplatz ersichtlich. Insofern bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Lagerplatz bereits vor 1978 bestand. Hinzu kommt noch, dass die Beschwerdeführerin in den Baugesuchsunterlagen und auch in den Unterlagenergänzungen selbst wiederholt ausführte, der Lagerplatz sei 1978 errichtet worden.