Das nachträgliche Baugesuch betrifft einen Umschlag- und Lagerplatz (fortan: Lagerplatz) ganz im südlichen Bereich der Parzelle aaa in der Gemeinde Q. Dieser Lagerlatz befindet sich gemäss der geltenden Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q. sowie dazugehörigem Kulturlandplan in einem markierten Korridor "Projekt Umfahrung R." im übrigen Gemeindegebiet und damit ausserhalb der Bauzone. Südlich des Lagerplatzes verläuft der x-Bach. Überdies stockt in diesem Bereich Wald.