In Gutheissung der Beschwerde wird das Dispositiv des Beschlusses der Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald BVU vom 22. November 2021 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "Der eingesetzte Ansatz zur Entschädigung des Ertragsausfalls wird auf Fr. 25.– pro Are festgesetzt. Die Entschädigung beläuft sich auf Fr. 486.– (18 Aren Ertragsausfall à Fr. 25.– zuzüglich Mulchen von 20 Aren à Fr. 1.80)." 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Der von der Betriebsgemeinschaft Q. geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'500.– wird dieser aus der Staatskasse zurückerstattet. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.