4 von 5 In Gutheissung der Beschwerde wird das Dispositiv des Beschlusses der Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald BVU vom 12. November 2021 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "Der eingesetzte Ansatz zur Entschädigung des Ertragsausfalls wird auf Fr. 25.– pro Are festgesetzt. Die Entschädigung beläuft sich auf Fr. 4'556.– (170 Aren Ertragsausfall à Fr. 25.– zuzüglich Mulchen derselben Fläche à Fr. 1.80)." b)