Anhand dessen wird der Entschädigungsansatz pro Are entsprechend der Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden (Ausgabe für Wildschaden) des Schweizerischen Bauernverbands festgesetzt. Der Sinn und Zweck des heutigen Systems der Schadenabschätzung vor Ort ist es, nebst der Schadenfläche auch weitere Faktoren, die den Entschädigungsansatz beeinflussen könnten, in die Abschätzung einfliessen zu lassen. Die Eruierung, ob die Schadenfläche nur durch Wildtiere oder durch andere Gründe wie beispielsweise durch Witterungsverhältnisse (mit-)verursacht wurde, erfolgt somit direkt vor Ort. Nur so kann der Entschädigungsansatz adäquat und den Verhältnissen angepasst festgesetzt werden.