Der kantonale Wildschadenabschätzer D. (fortan: Wildschadenabschätzer) schätzte die von Wildschweinen und Dachsen geschädigte Fläche der Parzelle "x-Berg." auf 170 Aren und jene der Parzelle "y-Berg bOst." auf 18 Aren; die Ertragsausfallentschädigung setzte er jeweils auf Fr. 25.– pro Are fest.