"Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss von Departement Bau, Verkehr und Umwelt von 27. Okt. 2021 die geschätzte Entschädigung von Fr. 25.00 auf Fr. 20.00 zu reduzieren. Die Entschädigung soll auf den von Wildschadenschätzer D. ermittelten Wert belassen werden." Auf die Begründung der Beschwerde wird – soweit rechtserheblich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. C.