Am 12. und 22. November 2021 erliess die Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ([BVU], nachfolgend: Vorinstanz) betreffend die Schadenabschätzungen vom 27. Oktober 2021 zwei beschwerdefähige Verfügungen, wobei jeweils der Entschädigungsansatz pro Are von Fr. 25.– auf Fr. 20.– gekürzt wurde. B. Hiergegen erhob die Betriebsgemeinschaft Q. (fortan: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 20. November 2021 (eingegangen am 10. Dezember 2021) fristgerecht Beschwerde beim Regierungsrat mit folgendem Antrag: