Ein massgeblicher Unterscheid ist zum andern, dass die Linienführung der X-Strasse an der Stelle des aufgestellten Verkehrsspiegels gerade verläuft. Damit kann der dortige Spiegel die nötige Sicht grundsätzlich gewährleisten, was bei der Einmündung in die Y-Strasse gerade nicht der Fall wäre (vgl. vorne, Ziff. 2.4). Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die Einmündung in die X-Strasse offenbar nur von zwei Landwirten benutzt wird. Im Gegensatz dazu dient die Ein- beziehungsweise Ausfahrt östlich der Parzelle aaa der Erschliessung öffentlicher Anlagen (Waldhütte, Scheibenstand) und wird daher von einem viel grösseren, teilweise ortsunkundigen Personenkreis benützt.