Bedingt durch den Effekt der Konvexität wird die rasche Umstellung von der direkten Sicht auf die indirekte Sicht über den Spiegel für die Verkehrsteilnehmenden deutlich erschwert. Der Spiegel verzerrt zudem die Perspektive und das Entfernungsgefühl, indem er Objekte weiter entfernt erscheinen lässt, als sie es in Wirklichkeit sind. Hinzu kommt, dass das Bild im Spiegel seitenverkehrt dargestellt wird. Die genannten Besonderheiten dieses optischen Notbehelfs erschweren somit die realistische Einschätzung der Entfernung und Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmenden (vgl. BGE 143 IV 500 E. 1.2.3; Urteil des Bundesgerichts 6B_299/2011 vom 1. September 2011 E. 3.2).