Abteilung Tiefbau BVU doch zu Recht fest, dass immerhin 15 % der Verkehrsteilnehmenden unmittelbar eingangs Kurve schneller als 63 km/h fahren. Selbst wenn das Aufstellen eines Verkehrsspiegels grundsätzlich zulässig wäre, ist diese Massnahme im Vergleich zur Schaffung einer Sichtzone aus mehreren Gründen ungleich weniger geeignet, die Sicht an der betroffenen Ausfahrt zu verbessern und die Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren.