Für die Beurteilung der Sichtzonen gilt gemäss § 42 Abs. 1 der Bauverordnung (BauV) vom 25. Mai 2011 als Richtlinie das "Merkblatt Sicht im Strassenraum" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 1. Februar 2021 (fortan: Merkblatt). Der Geltungsbereich dieses Merkblatts erstreckt sich zusammen mit den dazugehörigen Erläuterungen "Sicht im Strassenraum" der Abteilung Tiefbau BVU vom 1. Februar 2021 (fortan: Erläuterungen) auf alle öffentlichen Strassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch mit Knoten in einer Ebene sowie Knoten mit Nebenverkehrsflächen (vgl. Merkblatt, S. 1, Ziff. 1).