Die Montage dieses Signals würde folglich auch nicht bewirken, dass die Verkehrsteilnehmenden an der betroffenen Einmündung ihr Fahrzeug stoppen und das Verkehrsaufkommen im Stillstand des eigenen Fahrzeugs prüfen, wie der Beschwerdeführer behauptet. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass dies bereits heute geschieht, sobald die Kultur auf der Parzelle aaa eine gewisse Höhe erreicht hat. Ein solches Vortrittssignal brächte demnach keine Veränderung der Situation mit sich und die unzureichenden Sichtverhältnisse blieben bestehen. 4 von 8 2.3.6