Soweit der Beschwerdeführer der Ansicht ist, das Vortrittsignal "Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt" wäre eine geeignete Massnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, verkennt er offenbar die Funktion dieses Signals. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers würde dieses Signal nicht den einmündenden Fahrzeugen als Hinweis dienen, sondern den Vortrittsberechtigten auf der Kantonsstrasse K abc. Die Montage dieses Signals würde folglich auch nicht bewirken, dass die Verkehrsteilnehmenden an der betroffenen Einmündung ihr Fahrzeug stoppen und das Verkehrsaufkommen im Stillstand des eigenen Fahrzeugs prüfen, wie der Beschwerdeführer behauptet.