Auch der Gemeinderat Q. und die Abteilung Wald BVU betrachten eine Zufahrt zum Waldhaus über die südlich verlaufende Waldstrasse nicht als sinnvoll. Eine Erschliessung der Waldhütte über die südliche Zufahrtsmöglichkeit führe – bedingt durch die deutlich längere Route (ca. 650 m statt ca. 200 m) – zu einer übermässigen Mehrbelastung der Wildtiere. Schliesslich weist der Gemeinderat Q. zu Recht darauf hin, dass die südliche Ausfahrt in der Schusslinie des Schützenhauses liegt. Während des Schiessbetriebs wäre somit eine Zu- und Wegfahrt zum Waldhaus nicht möglich.