Weiter bestreitet der Beschwerdeführer, dass es in der Vergangenheit bei der vorliegend zur Diskussion stehenden Einmündung zu Beinahe-Unfällen gekommen ist. Die Behörden hätten es unterlassen, Dokumente einzureichen, welche die angeblichen Beinahe-Unfälle und die Intervention der Regionalpolizei S. belegen würden. In seinen Stellungnahmen hat der Gemeinderat Q. mehrfach