Nach Ansicht der Abteilung Tiefbau BVU ist die Sicht bei dieser Einmündung für die Verkehrsteilnehmenden aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung der Parzelle aaa nicht immer gewährleistet, insbesondere, weil die Kantonsstrasse K abc unmittelbar vor dieser Eimündung eine Rechtskurve (ca. 90°) aufweist. Die Abteilung Tiefbau BVU hat auf der Parzelle aaa deshalb eine Sichtzone von 3,5 m Beobachtungsdistanz (gemessen ab Fahrbahnrand) auf 80 m Knotensichtweite auf den Strassenverkehr verfügt. Von der Sichtzone betroffen ist eine Fläche von rund 589 m2, auf der gemäss Verfügung eine freie Sicht in einer Höhe von 60 cm bis 3 m gewährleistet sein muss.