"1. Bei der Einmündung der Waldstrasse auf der Parzelle Nr. bbb in die Kantonsstrasse K abc ist in Richtung Q. auf der Parzelle Nr. aaa eine Sichtzone von 3,5 Metern Beobachtungsdistanz (gemessen ab Fahrbahnrand) auf 80 Meter Knotensichtweite auf den Strassenverkehr zu schaffen. 2. In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 60 cm bis 3,0 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.