Die hier vorliegenden Abweichungen zum genehmigten Projekt sind nicht untergeordneter Natur und ermöglichen vielmehr eine andere Nutzung als dies bei einem einfachen Holzschopf (Holzheizung) möglich wäre. Dieser wurde vollkommen anders realisiert als es die bewilligten Pläne zulassen. Die Abweichungen sind daher beachtlich. Gleiches gilt für den Gartensitzplatz, der durch eine Mauer umrandet wird und mit Pflastersteinen in der Landwirtschaftszone realisiert wurde. Insofern kann abschliessend konstatiert werden, dass das Recht der Behörden, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen, nicht verwirkt ist.