Der Titel des Entscheids des Baudepartements vom 21. August 2022 nennt explizit auch den "Sitzplatz" als Teil des Baugesuchs, womit erstellt ist, dass die damalige Bauherrschaft ein entsprechendes Baugesuch eingereicht hat. Wieso jedoch diesbezüglich dem Entscheid nichts Konkretes entnommen werden kann, bleibt unklar und kann im Nachhinein auch nicht mehr festgestellt werden. Gleiches gilt für den kommunalen Entscheid. Auf dem im Jahr 1979 bewilligten Plan der Südfassade ist klar ersichtlich, dass der Zugang zum Holzschopf über eine Treppe erfolgt.