Mit Entscheid vom 6. Dezember 1999 wurde nachträglich ein weiteres Gartenhaus mit Sonnenkollektoren durch den Kanton bewilligt. Die eingereichten und 1979 bewilligten Pläne zeigen, dass westseitig ein Gartensitzplatz errichtet werden sollte. Auf dem im Jahr 1979 bewilligten Plan der Südfassade ist ferner ersichtlich, dass der Holzschopf über eine Treppe zugänglich ist. Ein Umgebungsplan fehlt jedoch. 3.3.5.2