Gemäss dem Titel der kantonalen Zustimmungsverfügung vom 21. August 1979 beinhaltete das durch den Kanton zu beurteilende Baugesuch den "Umbau des Gebäudes Nr. 132" sowie den "Anbau einer Fertiggarage, die Errichtung eines Holzschopfs und eines Sitzplatzes". Dem Protokollauszug des Gemeinderats Q. vom 28. August 1979 lag das Gesuch zum Umbau des Gebäudes sowie zum Anbau eines Holzschopfs und der Fertiggarage zu Grunde; ein Sitzplatz wird indes nicht erwähnt. Mit Entscheid vom 6. Dezember 1999 wurde nachträglich ein weiteres Gartenhaus mit Sonnenkollektoren durch den Kanton bewilligt.