Ein Holzschopf wird allerdings als ein aus Holz errichteter Schuppen oder als Schuppen zum Aufbewahren von Brennholz und nicht als Zimmer definiert. Wie die AfB BVU in ihrer Duplik richtigerweise ausführt, handelt es sich bei der vorhandenen Baute um einen mit Fenstern ausgestatteten Anbau, dessen Aussenfassaden nicht mit Holz ausgeführt wurden und dessen Innenausführung mit den Fenstern, der Glastür, den nicht aus Holz gefertigten Wänden und dem Boden aus Parkett respektive einem holzähnlichen Material vielmehr der Anschein erweckt, dass ein zum Wohnen geeignetes Zimmer errichtet wurde. Der einzige dagegensprechende Faktor ist die fehlende fest installierte Beheizung.