Zwar ist das Vorbringen der Beschwerdeführenden dahingehend zutreffend, dass eine kantonale Zustimmungsverfügung für einen Holzschopf erteilt wurde. Ein Holzschopf wird allerdings als ein aus Holz errichteter Schuppen oder als Schuppen zum Aufbewahren von Brennholz und nicht als Zimmer definiert.