Als generelle Auflage wurde unter anderem verfügt, dass der Gemeinderat in der Baubewilligung den örtlichen Verhältnissen angepasste "detaillierte" Auflagen zu formulieren habe, um das Einpassen des Bauvorhabens in die Landschaft vollumfänglich zu gewährleisten. Mit Blick auf die Anbauten (Holzschopf, Fertiggarage und Gartenhaus) wurde für den Holzschopf auflageweise verlangt, dass die Seitenwände in Holz auszugestalten seien. Ferner müsse das Dach dem Wohnhaus angepasst, die Fertiggarage bräunlich bemalt sowie das Tor einen Braunton ausweisen. Das Gartenhaus sei ebenfalls in Holz auszukleiden, wobei nur passende Farben für die Fensterrahmen usw. zu wählen seien. 3.3.3