Gleiches gelte für die westlich des Anbaus ausgeführte erhöhte Terrasse. In den bewilligten Plänen von 1979 sei lediglich der Bereich als "Gartensitzplatz" ausgewiesen; eine Baute, wie sie heute in der bestehenden Form als erhöhte Terrasse bestehe, sei jedoch nicht vorgesehen gewesen und hätte ebenfalls einer kantonalen Zustimmung bedurft. 3.3 3.3.1