Im Jahr 1979 wurde eine Baubewilligung für den Umbau des Gebäudes Nr. 132, für den Anbau eines Holzschopfs auf der Westseite sowie für den Bau einer Garage mit angebautem Gartenhaus erteilt (vgl. act. 41). Die bewilligten Pläne zeigen dabei den Anbau als einfachen Holzschopf mit Holzfassade und zwei Türen, wobei weder Fenster noch ein Keller projektiert und damit auch nicht bewilligt wurden. Gegenwärtig ist anstelle des einfachen Holzschopfs ein teilweise unterkellerter und mit zwei Fenstern ausgestatteter Annexbau vorhanden. Die gesamte Liegenschaft weist ferner eine durchgehende Verkleidung auf.