Die Kosten für die Erstellung des Siloballen-Lagerplatzes hingegen seien tiefer gewesen, da der Platz nicht professionell erstellt worden sei. Die Landwirtschaft Aargau DRF geht für den Rückbau von Kosten in Höhe von ca. Fr. 8'000.– bis Fr. 10'000.– aus. Damit sind die Vermögensinteressen des Beschwerdeführers als eher niedrig einzustufen. Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Erstellung des Silo- ballen-Lagerplatzes durch den vormaligen Pächter ohne das Einverständnis des Beschwerdeführers und in Absprache mit der Gemeinde erfolgte, vermögen die Interessen des Beschwerdeführers die soeben erwähnten gewichtigen öffentlichen Interessen nicht aufzuwiegen.