Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist demgemäss insgesamt als hoch einzustufen. Diesem gewichtigen öffentlichen Interesse 4 von 5 an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands stehen vor allem die Vermögensinteressen des Beschwerdeführers gegenüber. Anlässlich der Augenscheinsverhandlung schätzte der Beschwerdeführer die Kosten für den Rückbau auf ein paar Tausend Franken. Die Kosten für die Erstellung des Siloballen-Lagerplatzes hingegen seien tiefer gewesen, da der Platz nicht professionell erstellt worden sei.