Diese Einschränkung würde aber nur den östlichen Bereich des Lagerplatzes betreffen, welcher über den westlichen Bereich des Siloballen-Lagerplatzes bewirtschaftet werden müsste. Für die Bewirtschaftung des westlichen Bereichs des Lagerplatzes könnte die Zufahrt zum Untergeschoss des Gebäudes Nr. mn hingegen durchaus als Manövrierfläche verwendet werden. Dadurch würden für das Manövrieren auch keine zusätzlichen Fruchtfolgeflächen beansprucht. In der Tat mag die Bewirtschaftung eines Siloballen-Lagerplatzes an diesem Alternativstandort im Vergleich zum heutigen Standort insgesamt etwas aufwendiger sein.