Der anlässlich der Augenscheinsverhandlung diskutierte Alternativstandort auf der Parzelle aaa entlang der Zufahrt zum Untergeschoss des Gebäudes Nr. mn ist als Standort besser geeignet. Von erheblicher Bedeutung ist dabei der Umstand, dass der Siloballen-Lagerplatz an dieser Stelle aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum landwirtschaftlichen Gebäude Nr. mn nicht gegen das Konzentrationsprinzip verstossen würde. Es ist zudem ohne Weiteres möglich, an diesem Standort einen Siloballen-Lagerplatz mit einer Fläche von über 200 m2 (L: ca. 22 m, T: ca. 10 m) zu errichten, ohne dass der Lagerlatz das Hochstammschutzgebiet tangieren würde.