Gemäss der Landwirtschaft Aargau DFR und der Abteilung für Baubewilligungen BVU ist die Grösse des Siloballen-Lagerplatzes (ca. 200 m2) dem aktuellen beziehungsweise aktuell möglichen Tierbestand angepasst. Anlässlich der Augenscheinsverhandlung wurde die Frage der Betriebsnotwendigkeit des Siloballen-Lagerplatzes mit Blick auf die objektiven Bedürfnisse des Betriebs noch einmal diskutiert und festgestellt, dass der vorhandene Siloraum zur Lagerung von Grassilage nicht ausreicht und der Siloballen-Lagerplatz daher nicht überdimensioniert ist.