befindet sich der Siloballen-Lagerplatz ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone. Das betroffene Gebiet ist mit einer kommunalen Schutzzone "Hochstammschutzgebiet" überlagert und als Fruchtfolgefläche ausgeschieden. 2. Bewilligungspflicht des Siloballen-Lagerplatzes