Das nachträgliche Baugesuch betrifft einen Siloballen-Lagerplatz ganz im südlichen Bereich der Parzelle aaa entlang des Y-Wegs in der Gemeinde Q. Den Baugesuchsunterlagen des Beschwerdeführers zufolge wurde der Lagerplatz in seiner heutigen Form durch den damaligen Pächter am 17. Mai 2017 ohne die Einwilligung des Beschwerdeführers erstellt. Der Siloballen-Lagerplatz weist eine Kiesfundation auf und beansprucht eine Fläche von rund 200 m2 (L: 50 m x T: 4 m). Gemäss rechtskräftiger Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Q. und dazugehörigem Kulturlandplan befindet sich der Siloballen-Lagerplatz ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone.