Die vorliegende Projektänderung besteht zum einen in einer Verschiebung der betonierten unterirdisch gelegenen Fundamentplatte und aus einer Beseitigung der sog. "Vorbaurohre" sowie einer vertikalen Verschiebung der Richtstrahlsender nach unten, wodurch die Antennenkörper sich rund einen halben Meter näher beim Antennenmast befinden und nicht mehr in den Strassenabstand hineinragen. Der Gemeinderat als Vertreter der Grundeigentümerin hat dem Projekt zugestimmt.