Am 26. Januar 2021 nahm die Abteilung für Baubewilligungen BVU zu den Einwendungen Stellung. Mit Entscheid vom 28. Juni 2021 wies der Gemeinderat die Einwendungen ab und erteilte der B. (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) unter Auflage die beantragte Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid erhoben A, D und E fristgerecht Beschwerde beim Regierungsrat. (…) Erwägungen 1. 1.1