Die B. reichte am 7. April 2020 dem Gemeinderat Q. (nachfolgend: Gemeinderat) ein Baugesuch ein für eine neue Mobilfunkantennenanlage auf der in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gelegenen Parzelle aaa. Die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erteilte am 28. Mai 2020 unter Auflagen die kantonale Zustimmung. Das Baugesuch lag vom 28. August bis 28. September 2020 öffentlich auf. Innerhalb dieses Zeitraums erhoben unter anderem A., D. und E., alle aus der Gemeinde Q., gegen das Baugesuch Einwendungen. Am 26. Januar 2021 nahm die Abteilung für Baubewilligungen BVU zu den Einwendungen Stellung.