BauG kommt massgebendes Gewicht für den ordnungsgemässen Vollzug des Raumplanungsrechts zu. Die Duldung illegal errichteter oder erweiterter, dem RPG widersprechender Bauten und Anlagen stellt nämlich den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet in Frage und belohnt rechtswidriges Verhalten. Formell rechtswidrige Bauten und Anlagen, die auch nachträglich nicht legalisiert werden können, müssen daher grundsätzlich beseitigt werden (PETER HÄNNI, Der Abbruch von Bauten und Anlagen, Baurecht 2005, S. 153).