Der Umstand, dass sich an der fraglichen Stelle offenbar noch nie ein Unfall ereignet hat, ist fraglos positiv zu werten, es soll indessen nicht zugewartet werden, bis tatsächlich ein Unglück passiert. Mit den von den Beschwerdeführenden ins Spiel gebrachten Lösungsmöglichkeiten würden zwar die zu vermeidenden Rückwärtsmanöver unterbunden, die gefährliche Situation, dass mit schweren Fahrzeugen über einen Radstreifen in die Kantonsstrasse eingemündet würde, bliebe indessen bestehen.