Die Abteilung Tiefbau BVU führt dazu aus, Rückwärtsmanöver auf Kantonsstrassen könnten aus Gründen der Verkehrssicherheit in der Regel nicht toleriert werden. Demgemäss bieten die Beschwerdeführenden an, entweder mittels Umgestaltung des Abstellplatzes einen Wendeplatz zu errichten, ein Einbahnregime einzuführen oder den Abstellplatz in einem Abstand von 3 m zur Strasse zu erstellen und diesen mittels einer Blumen-/Strauchrabatte von der Strasse abzugrenzen.