Mit der Abteilung für Baubewilligungen BVU und in Abweichung zu den Beschwerdeführenden ist diese Aussage so zu verstehen, dass eine mögliche Bewilligung des Abstellplatzes nicht zur Folge haben dürfte, dass die SBB den Zugang zum Bahngeleise verlieren würden. Dieser ist indessen unabhängig vom Bestand des Parkplatzes gegeben, bleibt doch der über Parzelle bbb sowohl zum Geleise als auch zum Bachdurchlass führende Pfad in jedem Fall bestehen. 2.2.3