Während die Beschwerdeführenden geltend machen, der Platz habe schon beim Erwerb der Parzelle 1989 bestanden, legt die Abteilung für Baubewilligungen BVU mit Verweis auf entsprechende Unterlagen und Luftbilder dar, der Platz müsse wohl 2002 im Zusammenhang mit der Sanierung des Bachdurchlasses erstellt worden sein. Der Gemeinderat schliesslich führt aus, der Platz bestehe seit Inbetriebnahme des Garagen-/Abschleppdienstes, was gemäss Handelsregister 1984 der Fall gewesen sein dürfte (vgl. ag.chregister.ch). 1.2