Der Platz wird im Einverständnis mit den Beschwerdeführenden vor allem durch den auf den Parzellen ccc und ddd geführten Garagenbetrieb als Abstellfläche für Abschleppwagen genutzt. Zudem dient er beziehungsweise ein von ihm abgehender, unbefestigter Pfad den SBB als Zugang zur Kontrolle der Bahngeleise und des dieses unterquerenden Bachdurchlasses, dessen Unterhalt ebenfalls dem Bahnunternehmen obliegt.