Für die Monate Mai bis September beziehungsweise für Dezember 2021 macht die Beschwerdeführerin Schäden im Gesamtbetrag von Fr. 30'699.– (Fr. 24'414.85 für Mai bis August; Fr. 6'284.15 für Dezember) geltend. Im Einzelnen sind die Schadenssummen nicht zu beanstanden. Insbesondere die jeweils geltend gemachten Personalkosten von rund Fr. 4'600.– pro Monat sind in Anbetracht der Anzahl der abgesagten Veranstaltungen als Schaden plausibel (vgl. die Datenblätter zu den Gesuchseingaben in den Vorakten; Ziffern 1.2 und 2.2).