Der Rest wurde den Kontokorrenten der beiden Geschäftsführer beziehungsweise den transitorischen Passiven belastet. Auch unter Berücksichtigung des vom BKS herangezogenen Vergleichs zwischen dem Rechnungsjahr 2019 und dem Rechnungsjahr 2021 ist dies entgegen der Ansicht des BKS nachvollziehbar. Im Rechnungsjahr 2019, das für die Beschwerdeführerin, die erst Mitte 2019 gegründet worden war, höchstens 5-6 Monate dauerte, konnten Löhne von insgesamt Fr. 29'053.26 ausbezahlt werden. Dagegen konnte die Beschwerdeführerin im Corona-Jahr 2021 nur Fr. 17'982.00 an Löhnen auszahlen.