Des Weiteren führt die Beschwerdegegnerschaft zum Vorbringen der Beschwerdeführerin, wonach die Verweigerung der Baubewilligung angesichts ihres Versorgungsauftrags dazu führen würde, dass zur Deckung der Versorgungslücke beziehungsweise des Versorgungsengpasses ein anderer Standort im selben Suchperimeter gefunden werden müsste, aus, dass für den vorliegenden Fall