Zudem legt die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 19. April 2022 plausibel dar, dass es anhand der Messmethode METAS praktisch und nicht nur theoretisch möglich ist, die Konformität des Betriebs einer adaptiven Antenne mit den Anlagegrenzwerten zu überprüfen. Der Regierungsrat hat keinen Anlass, an diesen Angaben seiner Fachbehörde zu zweifeln. 4.4